Internationale Pensionskoordination
Schweizer Rechtsexperten für grenzüberschreitende Altersvorsorge und EU-Pensionskoordination
Unsere Spezialisierungen
Professionelle Beratung für komplexe internationale Pensionsangelegenheiten
EU-Pensionskoordination
- Navigation durch EU-Verordnung 883/2004
- Aggregation von Versicherungszeiten
- Portable Dokumente und Koordination
- Optimierung grenzüberschreitender Leistungen
Säule 3a Integration
- Strategische Koordination mit internationaler Vorsorge
- Steueroptimierung über Grenzen hinweg
- Freizügigkeitskonten und ausländische Systeme
- Wiedereintritts- und Erhaltungsstrategien
Pensionsstreitigkeiten
- Professionelle Vertretung bei Streitfällen
- Berufungen gegen negative Entscheidungen
- Mediation zwischen Pensionsbehörden
- Schutz Ihrer Ansprüche bei Konflikten
Warum retirea connecd?
Rechtliche Expertise
Spezialisierte Kenntnis internationaler Pensionsverträge und EU-Vorschriften
Internationale Vernetzung
Direkter Kontakt zu Pensionsbehörden in über 25 Ländern
Maximale Optimierung
Strategische Beratung zur Maximierung Ihrer Pensionsansprüche
Vertrauen Sie den Experten
Sichern Sie Ihre internationale Pensionsansprüche
Profitieren Sie von unserer Expertise in grenzüberschreitender Pensionskoordination. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur internationalen Pensionskoordination
Wie funktioniert die EU-Pensionskoordination genau?
Die EU-Verordnung 883/2004 koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten. Ihre Beiträge in verschiedenen EU-Ländern werden zusammengerechnet, um Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Jedes Land zahlt anteilig basierend auf den dort geleisteten Beiträgen.
Was passiert mit meiner Säule 3a beim Wegzug aus der Schweiz?
Bei definitiver Auswanderung aus der Schweiz kann die Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt werden. Die steuerlichen Konsequenzen variieren je nach Zielland und bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Wie lange dauert eine typische Pensionskoordination?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität des Falls und beteiligten Ländern. Einfache Fälle werden in 3-6 Monaten abgewickelt, komplexere Koordinationen können 12-18 Monate in Anspruch nehmen.
Welche Kosten entstehen für die Beratung?
Die Erstberatung ist kostenlos. Die Kosten für weitergehende Beratung richten sich nach der Komplexität Ihres Falls und bewegen sich zwischen CHF 1'200 und CHF 2'650 je nach Umfang der benötigten Dienstleistungen.
Wie werden meine Daten geschützt?
Wir unterliegen dem Schweizer Datenschutzgesetz und der anwaltlichen Schweigepflicht. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und nur für die Bearbeitung Ihres Falls verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur mit Ihrer expliziten Einwilligung.
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